Lexikon

Unser Baufinanzierung-Lexikon erklärt Fachbegriffe aus dem Themenbereich Baufinanzierung

Sollzins

Der Sollzins ist der Zins, der auf das in Anspruch genommen Darlehen berechnet wird.

Ein einfaches Beispiel: Darlehen über 100.000 Euro, 3 % Sollzins pro Jahr

Bei dem obigen Beispiel werden pro Jahr 3.000 Euro Zins (3 % aus 100.000 Euro) in Rechnung gestellt. Erfolgt nach einem Jahr eine Darlehensrückzahlung (Tilgung) um 5.000 Euro, dann werden im nächsten Jahr nur noch 3 % Sollzinsen auf das in Anspruch genommene Darlehen von 95.000 Euro berechnet. Somit sind im nächsten Jahr 2.850 Euro (3 % aus 95.000 Euro) an Zinsen fällig.

Viele Verbraucher haben noch den Begriff Nominalzins im Kopf. Seit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie (11.06.2010) wurde die Bezeichnung Nominalzins durch den Begriff Sollzins ersetzt.

 

(Stand: 11/2015)